Das Thema Bestattungsvorsorge war schon immer bekannt, hat allerdings in den letzten Jahren enorm an Wichtigkeit zugenommen.
Viele Menschen möchten bereits zu Lebszeiten den letzen Weg mit entscheiden. Wir beraten Sie gerne bei der genauen Planung Ihrer eigenen Bestattung und berücksichtigen all Ihre Wünsche und Vorstellungen! Um nichts zu vergessen und damit auch nichts mehr verändert werden kann halten wir all Ihre Wünsche vertraglich fest. Der mit uns geschlossene Bestattungsvorsorgevertrag ist mit Ihrer Unterschrift rechtsverbindlich und kann nicht mehr angefochten werden. Änderungswünsche Ihrerseits können natürlich gerne jederzeit eigebunden werden, sodass der Vorsorgevertrag auch den neusten Gegebenheiten angepasst werden kann.
Alles, was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag festlegen, wird auch nach Ihrem Tod ausgeführt werden. Sie können zum Beispiel folgende Punkte vertraglich festlegen:
- die Bestattungsart
- den Sarg oder die Urne
- die Gestaltung der Trauerfeier
- Blumenschmuck und Dekorationen
- Musikwünsche
- Trauerrede
- Grabstein und Lage
- und vieles mehr
Die festgelegten Leistungen können auch bereits finanziell durch die Einrichtung eines Treuehandkontos oder den Abschluss einer Bestattungsversicherung abgesichert werden. So gibt es die Möglichkeit Familie und Angehörige auch finanziell zu entlasten.
Bei Fragen zur Bestattungsvorsorge können Sie uns gerne jederzeit Ansprechen! Ein Beratungsgespräch kann offene Fragen klären und Ihnen einen genauen Eindruck der Bestattungsvorsorge vermitteln. Dieses Gespräch ist natürlich kostenfrei und unverbindlich.